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Unfallrekonstruktion
Ein Verkehrsunfall ereignet sich in Bruchteilen von Sekunden. Ein viel zu kurzer Zeitraum für alle Beteiligten sich an alle Details des Unfallhergangs zu erinnern. Hinzukommen können auch Falschaussagen oder einfach falsche Erinnerungen, durch die viele Details des eigentlichen Ablaufs des Unfalls verwischt oder sogar außer Acht gelassen werden könnten.
Im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens kommt auch eine Unfallrekonstruktion zum Einsatz. In den meisten Fällen dann, wenn der Unfallhergang unklar – zum Beispiel durch Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten – ist.
Durch eine Unfallrekonstruktion kann ermittelt werden, ob eine Berührung oder ein Anstoßen mit einem anderen Fahrzeug zu spüren gewesen ist oder nicht. Dies ist ein mitentscheidender Faktor bei der Strafmaßfestsetzung.
Ebenfalls kann bei einer Fahrerflucht der Schaden des Unfallverursachers ermittelt – und so nach eben diesem gefahndet werden.
Auch Falschbeschuldigungen lassen sich durch eine Rekonstruktion des Unfallhergangs ermitteln. So wird geprüft, ob Schäden tatsächlich durch den Unfall entstanden sind oder ob diese bereits vor dem Unfall vorhanden waren.