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Restwertermittlung / Restwertgutachten
 

Restwert nach einem Verkehrsunfall: Wie viel ist das Auto noch wert?

Der Restwert nach einem Unfall spielt eine maßgebliche Rolle, wenn das Auto einen Totalschaden erlitten und es der Geschädigte deshalb nicht mehr reparieren lassen, sondern verkaufen möchte.

 

So ist bei einem Totalschaden der Restwert des Autos zu ermitteln

Die Reparaturunwürdigkeit und damit ein Totalschaden bei einem Auto ist anzunehmen, wenn die Reparatur aufgrund des Vergleichs zwischen dem Wiederbeschaffungswert (z.B. 5.000 €) und den notwendigen Reparaturkosten (6.000 €) als wirtschaftlich sinnlos anzusehen ist. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag an Geld, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Der PKW-Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte für sein Unfallfahrzeug beim Verkauf erzielen kann.

Die Entschädigungsleistung ergibt sich aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Damit wird der Betrag erstattet, den das Altfahrzeug hatte und den der Geschädigte benötigt, um sich ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Ein neuwertiges Auto zählt nicht als Maßstab, da der Wertverlust des Gebrauchtwagen einzubeziehen ist.

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert des Autos: 5.000 €

  • Restwert des Autos: 1.000 €

  • Entschädigungsleistung: 4.000 €

 

Wir ermitteln den Restwert für Ihr Auto

Um Wiederbeschaffungswert und Restwert festzustellen, genügt der Blick in die „Schwacke-Liste“ nicht. Die Liste berücksichtigt keine örtlichen Besonderheiten und bietet allenfalls Anhaltspunkte. Keine Versicherung wird sich auf allgemeine Feststellungen dieser Art einlassen. Die Restwertermittlung ist Aufgabe eines KFZ-Sachverständigen. Im Haftpflichtschadensfall kann ihn der Geschädigte selbst beauftragen. Er hat für das Auto den Restwert zu berechnen.

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