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Vorzug von vereidigten Gutachtern
Als öffentlich bestellter und vereidigt Gutachter ist Norbert Hardt zu Neutralität und Objektivität verpflichtet und garantiert diese mit allen möglichen Konsequenzen. Bei Fehlern in Gutachten ist Norbert Hardt voll haftbar. Aufgrund der Vereidigung wird Ihnen somit ein einwandfreies und korrektes Gutachten zugesichert.
Beweisbeschluss
Im Laufe eines Gerichtsverfahrens ist es oft nötig einen Sachverständigen hinzuzuziehen um ein Gutachten eines Sachverhalts zu erstellen. Der Auftrag und die genaue Themenvorgabe erfolgt direkt durch das Gericht. Hieran gilt es sich stets zu orientieren.
Aktenkunde
Nachdem der Gutachter Einsicht in die Aktenunterlagen erhalten und sich in den Sachverhalt eingearbeitet hat, ist es oft eine Besichtigung und Begutachtung des Streitobjekts nötig. Dies geschieht durch die Auswertung von Fotodokumentation und ggf. durch einen Ortstermin.